Energieausweis

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Newsletter vom 2014-05-12

Energieausweis


Es dürfte Ihnen nicht entgangen sein, das der Energieausweis (wenn vorhanden) verpflichtend in Inseraten angegeben werden muss. Dies betrifft auch Onlineveröffentlichungen.
Es werden daher beim Import über die Schnittstellen bzw. beim Export zu andern Portalen die Energieausweisdaten berücksichtigt.
Wir möchten Sie ersuchen, die Daten auf reedb.com und auf den von Ihnen frei geschalteten Portalen zu prüfen, ob auch Sie bzw. Ihre Software betroffen ist, da bei vielen Angeboten bis heute keine oder nur unvollständige Daten vorhanden sind bzw. übertragen werden.

Diese Prüfung Ihrer Daten können nur Sie selbst vornehmen, da wir nicht wissen, ob und welche Daten Ihnen vorliegen bzw. welche Daten Sie eingeben zur Übertragung.
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